Es gibt weder eine jüdische noch eine islamische Religionsvorschrift, die das Betäuben der Schlachttiere verbietet.

Hier Auszüge aus dem islamischen Normenkatalog:

§ Das Opfertier darf nicht in Anwesenheit eines anderen Tieres geschlachtet werden.

§ Die Todesschreie anderer Tiere dürfen nicht hörbar sein.

§ Das Schärfen des Messers bzw. die Vorbereitungen der Schlachtutensilien dürfen nicht im Beisein des Opfertieres erfolgen.

§ Die Schlachtwerkzeuge dürfen nicht im Blickfeld des Tieres ausgelegt werden.

§ Zunächst muss das Opfertier durch gutes Zureden, Streicheln und Anbieten von Essen oder Trinken beruhigt werden.

Beim Betrachten der Realität fällt es einem schwer an diese Worte zu glauben. Hier nur einige belegbare Fakten über die realen Schächtrituale:

 

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL veröffentlichte einen erschütternden Artikel zum Thema Schächten, in welchem sich türkische Tierschützer zu Wort melden. Sie teilen mit, dass in einem kleinen Ort in Ost-Anatolien eine Kuh geschächtet werden sollte. Nachdem der dilettantisch agierende „Metzger“ die hochträchtige Kuh auf offener Straße schächten wollte und ihm dies nicht gelungen war, haben mehrere Männer die um ihr Leben rennende blutende Kuh über einige Kilometer weit verfolgt und mehrmals in die Enge getrieben. Als es auch diesen Männern nicht gelungen war, das panische Tier zu stellen, riet ein anderer „Metzger“, der Kuh doch einfach die Beine abzuschlagen, was diese Folterknechte denn auch taten. Als dieses bedauernswerte Tier dann noch versuchte, auf seinen blutenden Beinstümpfen seinen Peinigern zu entkommen, schlitzten diese menschlichen Bestien dem Tier bei lebendigem Leibe den ganzen Bauch auf, um das noch lebende Kalb herauszureißen! Dann wurde die vor irrsinnigen Schmerzen brüllende Kuh vom inzwischen herangekommenen „Metzger“ auf grausamste Weise geschächtet!

In diesem SPIEGEL-Artikel wird noch von einem weiteren zu schächtenden Stier berichtet, der ebenfalls auf brutalste Weise in Istanbul auf offener Straße und im Beisein Dutzender begeisterter Zuschauer geschächtet wurde!

Auch in Deutschland soll es mehrere „Bermuda-Dreiecke“ geben (Bezeichnung für Gegenden, in welchen Nichtfachleute Tiere in Privatwohnungen schächten). Es wurde berichtet, dass ein Muslim sein Opfertier, ein Schaf, in den dritten Stock seiner Mietwohnung geschleppt und das arme Tier dort in der Badewanne geschächtet habe! Ein anderer habe die Schächtung im Keller seines Mehrfamilienwohnhauses vorgenommen und ein Dritter in der Garage!

 

Selbst Muslime, welche sich Deutschland als ihrem neuen Heimatland (für sich und ihre Familien) verpflichtet fühlen und sich integriert haben, lehnen diese rück-ständige und angebliche Religionsvorschrift des betäubungslosen Schlachtens ab.

 

Fehlende deutsche Kennzeichnug der Kebab-Lokale / Stände:

In Europa wird der Döner-Kebab gerne als Schnellimbiß verkauft. Konsumenten sind sich meist nicht darüber bewußt, das es sich hierbei um Fleisch handelt für das Tiere ohne Betäubung geschächtet wurden.
ACHTUNG: Kebab Lokale oder Stände, die sich als "halal" bezeichnen, verwenden Fleisch von geschächteten Tieren.

Wiedersprüchliches Verfassungsgericht:

Einige Landes-Tierschutzgesetze verbieten zwar das betäubungslose Schächten - jedoch ohne Wirkung. Denn in der Verfassung ist die Freiheit der Religionsausübung garantiert. Also widersprechen sich Verfassungsgesetze und Tierschutzgesetze beim betäubungslosen Schächten.

Tierschutz in die Verfassung:

Aus dem Widerspruch gibt es nur einen Ausweg: Der Schutz der Tiere muß in den Verfassungsrang gehoben werden. Dann könnten Verfassungsrichter bei ihrer Urteilsfindung leichter abwägen, ob der Schutz der Tiere vor unnötigen Qualen nicht doch höher zu bewerten ist, als die Freiheit der Religionsausübung.

Link: Referat von Samuel Dombrowski

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